CDU, BWG/SEB und BfB/GRÜNE beantragen eine öffentliche Sitzung des Fachausschusses Finanzen – Laut Gesetz soll der Jahresabschluss einer Gemeinde bis zum Dezember des Folgejahres vom Hauptverwaltungsbeamten vorgelegt und vom Rat beschlossen werden. Im Brookmerland wurde im Dezember 2020 aber erst der Jahresabschluss 2015 der Samtgemeinde beschlossen. Das ist vier Jahre zu spät. In einer Sitzung des Finanzausschusses soll die Verwaltung nun den Stand der ausstehenden Jahresabschlüsse 2016-2019 erläutern und gegebenenfalls Hemmnisse und Lösungsansätze benennen. Wichtig ist auch, ob der aktuelle Doppelhaushalt 2020/2021 der Samtgemeinde überhaupt genehmigt wird, wenn die Jahresabschlüsse nicht vorliegen. Bereits im März 2018 wurde dies vom ehemaligen Landrat Weber bemängelt und die Abgabe der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 eingefordert. Hier die vollständige Pressemitteilung.
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